Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278) und der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) von 26. Oktober 2019 (GVBl. S. 457), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Oktober 2020 (GVBl. S. 543) hat der Stadtrat der Stadt Heldburg in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 die Satzung der Stadt Heldburg zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Stadt Heldburg, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (Feuerwehrentschädigungssatzung) beschlossen und die Stadt erlässt diese.
§ 1 Grundsatz
Die Aufwandsentschädigung wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeführt wird. Die Aufwandsentschädigung kann nur gewährt werden, wenn die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung der Feuerwehr der Stadt Heldburg angehören.
§ 2 Höhe der Aufwandsentschädigung
- Der Stadtbrandmeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 270,00 € zuzüglich 6,00 € je Ortsteilfeuerwehr.
- Die Wehrführer erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von:
- Wehrführer Heldburg 75,00 €,
- Wehrführer Hellingen 65,00 €,
- Wehrführer Gompertshausen 50,00 €,
- Wehrführer Bad Colberg 50,00 €,
- Wehrführer Gellershausen 50,00 €.
- Der stellvertretende Stadtbrandmeister und die stellvertretenden Wehrführer erhalten folgende monatliche Aufwandsentschädigungen
- Stellvertretender Stadtbrandmeister 135,00 €,
- Stellvertretender Wehrführer Heldburg 37,50 €,
- Stellvertretender Wehrführer Hellingen 32,50 €,
- Stellvertretender Wehrführer Gompertshausen 25,00 €,
- Stellvertretender Wehrführer Bad Colberg 25,00 €,
- Stellvertretender Wehrführer Gellershausen 25,00 €.
- Die Verantwortlichen der Löschgruppen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von:
- Löschgruppe Rieth 25,00 €,
- Löschgruppe Käßlitz 25,00 €,
- Löschgruppe Lindenau 25,00 €,
- Löschgruppe Poppenhausen 25,00 €.
- Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für den
- Gerätewart der Stadt Gesamtverantwortlicher + Landkreisfahrzeuge 65,00 €,
- Gerätewart der Feuerwehr Heldburg + Löschgruppen und Schlauchgerätewart 65,00 €,
- Gerätewart der Feuerwehr Hellingen + Löschgruppen 40,00 €,
- Stellv. Gerätewart der Feuerwehr für Gompertshausen 20,00 €,
- Stellv. Gerätewart der Feuerwehr für Gellershausen 20,00 €,
- Stellv. Gerätewart der Feuerwehr für Bad Colberg 20,00 €,
- Gerätewart Atemschutz und Funk (alle Ortsteilfeuerwehren) 65,00 €,
- Gerätewart für die Dienstkleidung (alle Ortsteilfeuerwehren) 40,00 €,
- Alarm und Einsatzplanung + Übung 30,00 €,
- Informations- und Kommunikationsmittel / Funkzentrale 30,00 €,
- Jugendfeuerwehrwart der Stadt gesamt 65,00 €,
- Stellv. Jugendfeuerwehrwart für Hellingen 32,50 €,
- Stellv. Jugendfeuerwehrwart für Gompertshausen 32,50 €,
- Stellv. Jugendfeuerwehrwart (Verantwortlicher für die Bambini-Gruppe) 32,50 €.
- Besteht Anspruch auf mehrere Aufwandsentschädigungen nach den Absätzen 1 bis 5, so werden diese nebeneinander gewährt.
- Kameraden, die erfolgreich an Lehrgängen der Kreisausbildung teilnehmen, erhalten eine einmalige Aufwandentschädigung in Höhe von:
Lehrgang |
Aufwandsentschädigung |
Truppmann - Lehrgang |
250,00 € |
Truppführer - Lehrgang |
50,00 € |
Motorsägeführer – Lehrgang |
50,00 € |
Atemschutzgeräteträger |
50,00 € |
Maschinisten – Lehrgang |
75,00 € |
- Kameraden, die erfolgreich an Lehrgängen an der LFKS teilnehmen erhalten eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von:
Lehrgang |
Aufwandsentschädigung |
Gruppenführer |
100,00 € |
Zugführer |
75,00 € |
Verbandsführer |
75,00 € |
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.12.2019 in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Heldburg zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Stadt Heldburg, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden vom 17.05.2019 außer Kraft.
Stadt Heldburg
Heldburg, den 04.03.2021
gez. Other
- Siegel -
Other
Bürgermeister