Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Heldburg
Aufgrund der §§ 19 Absatz 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) vom 21.